Am 17.12.2018 hat eine Begehung und Abnahme des Hasestadions durch August Wilhelm Winsmann, Vizepräsident und Sicherheitsbeauftragter vom Norddeutschen Fußball-Verband e. V., und Vertretern des Vorstands des TuS Bersenbrück stattgefunden. Zu überprüfen war, was an baulichen, technischen, organisatorischen und betrieblichen Anforderungen nach der Sicherheitsrichtlinie des NFV erforderlich wären, um am Spielbetrieb in der Regionalliga für die Spielzeit 2019/2020 teilnehmen zu können. Dazu gehörten maßgeblich die Prüfung der Zaun-, Entsorgungs- /Versorgungsanlagen(Gäste),Zuwegungen,Beschilde-rung der Parkplatzeinrichtungen, Zugangskontrollen, Anbringen der Stadionanordnung u.a.. Der Prüfungsbericht des NFV ging dem TuS dann Mitte Januar zu, wobei zwar eine Zulassung der Anlage zum Spielbetrieb gem. § 6 (1) der NFV Spielordnung in Aussicht gestellt wurde, allerdings nur, wenn verschiedene Bedingungen und Auflagen erfüllt werden. Zu den Auflagen gehört unter anderem, dass jeweils im Bereich aller Stehplätze stabile Gitterstabzäune von 2,20 Meter Höhe sowohl für Heim- als auch Gästefans installiert werden müssen. Aus Kostengründen müsste allenfalls nur dann nicht die gesamte Spielfeldumrandung mit Gitterstabzäunen eingezäunt werden, wenn sich keine Zuschauer hinter den Toren und hinter der Heimtrainerbank aufhalten. Die baulichen Erweiterungen müssten bis zum Beginn der Saison vorgenommen werden; nachfolgend ist eine endgültige Stadionabnahme nach Errichtung der baulichen Anlagen erforderlich. Diese Endabnahme ist entscheidend für die Zulassung für den Regionalligaspielbetrieb. Zum Thema Flutlichtanlage gab es die Aussage, dass der Bau einer Flutlichtanlage für den Hauptplatz vorgeschrieben werde aber noch nicht sofort realisiert werden müsste. Der TuS Vorstand hat inzwischen beschlossen, dass nach Ermittlung der doch erheblichen Kosten für die Realisierung der Baumaßnahmen nun in Kürze die Entscheidung getroffen wird, ob die Zulassungsanträge für die kommende Oberliga- und Regionalligasaison Ende März gestellt werden.