Entsprechend den Corona-Bestimmungen, ist zu dokumentieren, wer das Stadion betreten hat. Um längere Wartezeiten beim Einlass zu vermeiden, besteht wie schon in der Vergangenheit die Möglichkeit sich auf der TuS Homepage ein Formular vorab auszudrucken und anschließend auszufüllen:
http://www.xn--tus-bersenbrck-rsb.de/attachments/article/433/Dokumentation%20Corona%20Einzel.pdf
Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 4 Abs. 2 der Corona-Bekämpfungsverordnung die Kontaktdaten wahrheitsgemäß angegeben werden müssen.
Die vorsätzliche Angabe von falschen Kontaktdaten stellt gemäß § 21 Abs. 2 Corona-Bekämpfungsverordnung in Verbindung mit § 73 Abs. 1 a Nummer 24 Infektionschutzgesetz eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße in Höhe von 400 Euro (Regelsatz) geahndet werden kann.